Geringfügige Änderung Überbauungsordnung «Gewerbezone Sand» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderates / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Grindelwald hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 14. Januar 2025 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können während den Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, eingesehen werden.
Grindelwald, 14. Januar 2025
Der Gemeinderat