Hundetaxe 2024

Am 1. August ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 fällig. Die Abgabe beträgt CHF 100.00 je Hund, der älter als sechs Monate ist. Die in Grindelwald registrierten Hundehalter/innen erhalten dafür automatisch eine Rechnung.

Falls Sie den registrierten Hund nicht mehr haben oder neu einen Hund besitzen, melden Sie dies bitte der Einwohnerkontrolle (033 854 14 14 oder einwohnerkontrolle@gemeinde-grindelwald.ch) Bei der Anmeldung weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank AMICUS registriert sein.

Die Gemeinde Grindelwald verzichtet auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.