Jungbürgerfeier

Der Gemeinderat lädt jeweils sämtliche 18jährigen Schweizerinnen und Schweizer zur traditionellen Jungbürgerfeier ein. An diesem Tag sollen die neu volljährigen Bürgerinnen und Bürger einen Einblick in das politische Geschehen in der Gemeinde erhalten. Gleichzeitig soll aber auch der gesellige und gemütliche Teil gepflegt werden. 

Die Jungbürgerfeier findet anlässlich der Herbst-Gemeindeversammlung statt. Die Jungbürger werden frühzeitig eingeladen.

Volljährigkeit – Rechte und Pflichten

  • Du hast das Recht, über dich selber zu bestimmen. Das bedeutet aber nicht, dass deine Eltern dir gegenüber keine Verpflichtungen mehr haben oder dass die Beziehung, die du zu ihnen hast, nichts mehr zählt.
  • Deine Unterschrift ist rechtsgültig. Du kannst jetzt alles selber unterschreiben, z. B. einen Mietvertrag, dein Absenzenheft usw.
  • Du hast als SchweizerIn das Stimmrecht. Du kannst über alles abstimmen, was den Bund, den Kanton oder die Gemeinde betrifft. Zudem bist du wählbar für öffentliche Ämter, du kannst also zum Beispiel Gemeinderat werden.
  • Du kannst den Führerausweis für Motorräder (bis 125ccm) und Autos erwerben.
  • Du kannst heiraten.
  • Die Post (von der Schule, dem Lehrbetrieb, von Ämtern usw.) wird an dich adressiert.
  • Du wirst steuerpflichtig.

Easy-Abstimmungsbüechli

Diese Broschüre soll Jugendliche bei Wahlen und Abstimmungen politisch neutral über die aktuellen Vorlagen informieren. Noch nicht Stimmberechtigte sollen auf verständliche Weise mitbekommen, was auf politischer Ebene bestimmt wird und mündige Jugendliche sollen ermuntert werden, ihre Möglichkeit zur Urne zu gehen, auch wirklich zu nutzen. Das “Büechli” ist kurz, jugendgerecht, ohne viele Wiederholungen und soll deshalb zum Lesen animieren.

Den Download finden Sie hier.