Beiträge aus der Kategorie «Aus dem Gemeinderat»

24. Juli 2025

Öffentliche Mitwirkungsauflage, Planung «Ersatz Firstbahn»

Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die obgenannte Planung mit untenstehenden Änderungen und Neuerlassen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:

A) Änderung der Überbauungsordnung «Beschneiungsanlagen und Pistenkorrekturen Skigebiet Grindelwald – First», bestehend aus:

C) Erlass der Überbauungsordnung «Furenmatte», bestehend aus:

D) Änderung Zonenplan und Baureglement «Furenmatte», bestehend aus:

Die Planung «Ersatz Firstbahn» mit sämtlichen oben aufgeführten Bestandteilen liegt bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf dieser Seite (oben) verfügbar. Die Auflagefrist wird bis 18. August 2025 verlängert.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald zu richten.

Es gibt Fragestunden zur laufenden Mitwirkung Erneuerung Firstbahn:
Haben Sie Fragen rund um die Erneuerung und die laufende Mitwirkungsphase? An folgenden Daten stehen Verantwortliche zur Verfügung, dies am Standort des ehemaligen Intersport Rent Network, Grundstrasse 31:
Samstag, 5. Juli 2025, 9 – 10 Uhr
Samstag, 12. Juli 2025, 9 – 10 Uhr
Freitag, 18. Juli 2025, 19 – 20 Uhr
Mittwoch, 23. Juli 2025, 19 – 20 Uhr

Grindelwald, 4. Juli 2025

Der Gemeinderat

14. Juli 2025

Revision der Ortsplanung

Phase 1-A «Änderung Baureglement, Umsetzung BMBV», nach-trägliche Auflage der geringfügigen Änderungen im Rahmen der Genehmigung, nach der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung, nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverord-nung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderates / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Grindelwald hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 8. Juli 2025 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können während den Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, eingesehen werden.

Grindelwald, 14. Juli 2025
Der Gemeinderat

Öffentliche Planauflage Langlaufloipe Lütschine

Überbauungsordnung «Langlaufloipen Lütschine» mit Änderung des Zonenplans Landschaft, nachträgliche öffentliche Planauflage nach der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung

Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Akten der Überbauungsordnung «Langlaufloipen Lütschine» mit Änderung des Zonenplans Landschaft zur nachträglichen öffentlichen Auflage, nach der 1. öffentlichen Auflage und Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung. Geringfügig geändert wurden seit der ersten Auflage die Überbauungsvorschriften vom 24. Juni 2025.

Hinweis: Einsprachen können nur gegen die bezeichneten nachträglichen Änderungen erhoben werden.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 17. Juli bis 18. August 2025, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Website (siehe oben) verfügbar.

Einsprachen oder Rechtsverwahrungen gegen die nachträgliche Änderung sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald einzureichen.

Grindelwald, 14. Juli 2025

19. Juni 2025

Medienmitteilung vom 10. Juni 2025

Der Gemeinderat informiert zu folgenden Themen:
– Spende an die Bevölkerung von Blatten
– Projekt Neubau Firstbahn
– Zonenplanänderung «Altersheim»
– Regionales Führungsorgan
– Richtlinien Handhabung von Aussenständen, Aussenangeboten und Aussenflächen
– Aufhebung Gebührentarif für die Feuerungskontrolle
– Kreditbewilligungen
– Erteilte Baubewilligungen

18. Juni 2025

Geringfügige Zonenplanänderung «Altersheim» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderates / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Grindelwald hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 10. Juni 2025 beschlossen.


Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.


Die Unterlagen können während den Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, eingesehen werden.


Grindelwald, 16. Juni 2025
Der Gemeinderat