Beiträge aus der Kategorie «Aus dem Gemeinderat»

10. September 2026

Aufruf zum Trinkwassersparen und Abstellen laufende Brunnen

Informationen und Weisungen zum sorgfältigen Wasserverbrauch in der Gemeinde Grindelwald.

Die anhaltende Hitze und Trockenheit haben dazu geführt, dass die Quellschüttungen markant zurückgegangen sind. Die vergangenen Niederschläge führten zu keiner Erholung und anhaltende Niederschläge sind keine in Sicht.

Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und des Löschschutzes, gestützt auf Art. 10 des Wasserversorgungsreglements folgende Massnahmen bis auf Weiteres anzuordnen:

– sofortiges Abstellen aller am Gemeindenetz angeschlossenen Brunnen (ausgenommen sind Tränkebrunnen während der Gebrauchszeit)

– Verzicht auf das Bewässern von Rasen- und Grünflächen

– Verzicht auf das Füllen von Pools und Whirlpools

– Verzicht auf Bespritzen von Plätzen, Terrassen und Gehwegen

Wir bitten die WasserbezügerInnen haushälterisch und sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen.

Detaillierte Angaben zu Art. 10 Wasserversorgungsreglement:

Die Gemeinde kann die Wasserabgabe bei Wasserknappheit vorübergehend einschränken.

Die Wasserversorgung behält sich vor, Kontrollen durchzuführen. Gemäss Art. 46, Abs. 1 des Wasserversorgungsreglement werden Widerhandlungen mit einer Busse von bis zu CHF 5‘000.00 bestraft.


Die Bevölkerung ist grundsätzlich angehalten, mit unserem guten Trinkwasser sorgfältig umzugehen.

Der Gemeinderat und die Wasserversorgung danken den WasserbezügerInnen für ihr Verständnis und ihre Unterstützung.

Gemeinderat Grindelwald

Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat Grindelwald hat am 25. August 2026 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgenden Beschluss gefasst:

Sanierung Bussalpstrasse 2026; Objektkredit CHF 280’000

Die Bussalpstrasse ist im Bereich «Bim roten Tor» bis «Holzmattenläger» in einem schlechten Zustand und soll saniert werden. Anstelle von einem Asphaltbelag wird die Fahrbahn in Beton erstellt. Dieser ist dauerhafter und belastungsfähiger. Der Gemeinderat hat einen Objektkredit von CHF 280’000 beschlossen.

Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung (GO)

100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Be­schlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.

Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Pub­likation (3. September 2026). Diese Frist endet somit am Montag, 5. Oktober 2026.

Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung auf.

Grindelwald, 25. August 2026

Gemeinderat Grindelwald

Nachkredit zu gebundenen Ausgaben

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 25. August 2026 in Anwendung von Art. 14 der Gemeindeordnung vom 9. Juni 2023 nachfolgenden Nachkredit zu gebundenen Ausgaben beschlossen:

6150.3141.11 Elementarschaden

In diesem Sommer wurde das Gemeindegebiet Grindelwald von drei Starkregen- und Hagelereignissen betroffen. Die Ereignisse vom 26. Juni, 1. Juli und 1. August 2026 haben hohe Schäden an Infrastrukturen wie Brücken, Wegen und Strassen verursacht. Unmittelbar nach den Ereignissen wurden Sofortmassnahmen zur Wiederherstellung umgesetzt. Der Gemeinderat genehmigt einen gebundenen Nachkredit von CHF 413’000.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von Art. 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung, wonach gebundene Nachkredite zu veröffentlichen sind, wenn der Gesamtkredit die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben übersteigt.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Grindelwald, 25. August 2026

Gemeinderat Grindelwald

23. Juli 2026

Öffentliche Planauflage

Geringfügige Zonenplanänderung «Almis-Schwendi»

Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderungen im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Planungsinhalte:

  • Zonenplanänderung Ausschnitt «Almis» 1:500
  • Zonenplanänderung Ausschnitt «Schwendi» 1:500

Weitere Dokumente:

  • Erläuterungsbericht

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 24. Juli 2026 bis 24. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich unten zum Download verfügbar.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Bauverwaltung Grindelwald schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Grindelwald, 20. Juli 2026
Der Gemeinderat

7. Juli 2026

Öffentliche Planauflage

Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schulhaus Bussalp»

Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schulhaus Bussalp» zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. Juli 2026 bis 10. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich oben aufgeführt.

Einsprachen und Rechtswahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Grindelwald einzureichen.
Grindelwald, 6. Juli 2026

Der Gemeinderat

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Überbauungsordnung «Camping Eigernordwand» mit Zonenplan- und Baureglementsänderung

Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die genannte Überbauungsordnung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. Juli 2026 bis 10. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich oben aufgeführt verfügbar.


Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z. Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald zu richten.

Grindelwald, 6. Juli 2026
Der Gemeinderat