Beiträge aus der Kategorie «Aus dem Gemeinderat»

28. Mai 2025

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Öffentliche Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung «Grund-Männlichen-Kleine Scheidegg»; Änderung «Seilbahnen Männlichen-Tschuggen»

Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die genannte UeO-Änderung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.


Zur Einsichtnahme liegen auf:

  • Änderung Überbauungsplan 1:7’500, Auschnitte, vom Mai 2025
  • Erläuterungsbericht vom Mai 2025
  • Vegetationsplan 1:5’000, Ausschnitte, vom Mai 2025
  • Übersichtsplan Wald 1:500 / 1:5’000 vom Mai 2025


Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. Mai bis 30. Juni 2025, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich untenstehend verfügbar.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald zu richten.

Grindelwald, 26. Mai 2025
Der Gemeinderat

Öffentliche Planauflage

Revision der Ortsplanung; Phase 1-A «Änderung Baureglement, Umsetzung BMBV», nachträgliche Auflage der geringfügigen Änderungen im Rahmen der Genehmigung, nach der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung, nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnten Änderungen im Rahmen der Genehmigung, nach der 1. und 2. Auflage sowie der Beschlussfassung der Planung, mit nachfolgenden Akten zur nachträglichen 3. öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderungen im Verfahren der geringfügigen Änderung vorzunehmen.

– Baureglement mit Änderungen im Rahmen der Genehmigung

Zur Einsichtnahme liegen folgende weiteren Unterlagen auf:
– Erläuterungsbericht «Baureglement»
– Mitwirkungsbericht «Baureglement»

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. Mai bis 30. Juni 2025, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.

Innert der Auflagefrist kann gegenüber den Änderungen nach der 2. Auflage schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald zu richten.
Grindelwald, 26. Mai 2025
Der Gemeinderat

3. März 2025

Medienmitteilung vom 3. März 2025

Der Gemeinderat berichtet über die Neuanstellung Finanzverwalter
Erfreut teilt der Gemeinderat mit, dass die offene Führungsposition in der Finanzverwaltung besetzt werden konnte. Am 3. März 2025 hat Bruno Grossniklaus aus Langenthal seine Tätigkeit als Finanzverwalter aufgenommen. Bruno Grossniklaus verfügt über einen Master in Volkswirtschaftslehre und ein CAS in Public Management. Um sich nebst theoretischen Aspekten auch praktisches Wissen und Erfahrungen aneignen zu können, war er bisher bei einer Berner Gemeinde und in zwei Kantonen tätig.
Der Gemeinderat freut sich auf die künftige Zusammenarbeit mit Bruno Grossniklaus, um gemeinsame Ziele erreichen zu können und wünscht ihm einen erfolgreichen Start und viel Freude im neuen Aufgabengebiet.

Grindelwald, 3. März 2025
Der Gemeinderat

20. November 2024

Öffentliche Planauflage: Änderung Überbauungsordnung «Areal Hotel Alfa» (Änderungen im Rahmen der Genehmigung)

Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Akten der Überbauungsordnung «Areal Hotel Alfa» im Rahmen der Genehmigung mit diversen Änderungen erneut zur öffentlichen Auflage. Es betrifft dies folgende Unterlagen:

  • Änderung Überbauungsplan 1:500 vom November 2024
  • Änderung Überbauungsvorschriften vom November 2024

Zur Einsichtnahme liegen weiter auf:

  • Erläuterungsbericht 2024
  • Schlussbericht Workshopverfahren «Grindelhuus»

Die vorliegende Planung erfolgt als Änderung zur Überbauungsordnung «Areal Hotel Alfa» (Stand Genehmigungsverfahren), welche an der Gemeindeversammlung vom 02. Dezember 2022 beschlossen wurde. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde durch den Kanton festgestellt, dass die Planung noch nicht in allen Punkten genehmigungsfähig ist. Durch die vorliegende Änderung werden diese Genehmigungsvorbehalte nun gelöst.

Die erwähnten Unterlagen liegen während 30 Tagen vom 21. November bis am 23. Dezember 2024 während den Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald, www.gemeinde-grindelwald.ch, einsehbar. Die bereits während der ersten Auflage eingegangenen Einsprachen behalten ihre Gültigkeit.

Innert der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung einreichen. Hinweis: Einsprachen können nur gegen die bezeichneten nachträglichen Änderungen erhoben werden. Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald zu richten.

Hinweis: Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 3. Februar 2025 statt.

Der Gemeinderat

Publikation

Amtsblatt:                             20.11.2024

Anzeiger:                               21.11.2024 / 28.11.2024