Traktanden Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 3. Dezember 2021, 20.15 Uhr, Gemeindesaal Grindelwald

 Vor der Gemeindeversammlung findet die Jungbürgerfeier des Jahrgangs 2003 statt.

 Traktanden

  1. Kreditbewilligungen gemäss Investitionsbudget
    1. Verkehrs- und Parkleitsystem Lütschinentäler; Verpflichtungskredit Fr. 230’000.–
    2. Ersatzbeschaffung Transportfahrzeug Rexter; Verpflichtungskredit Fr. 150’000.–
    3. Sanierung Moosweg; Verpflichtungskredit von Fr. 1’450’000.–
    4. Sanierung Kassettenstützmauer Isch und Klusi; Verpflichtungskredit Fr. 1’300’000.–
    5. Ortsplanungsrevision Grindelwald; Nachkredit Fr. 600’000.–
  2. Finanzwesen
    1. Genehmigung Budget 2022 und Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
    2. Orientierung über den Finanzplan und das Investitionsbudget 2021–2026
  3. Abrechnung über Verpflichtungskredite
  4. Verschiedenes


Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Das Protokoll der Versammlung wird ab 13. Dezember 2021 während 20 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Werden innert 30 Tagen seit der Versammlung keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 42 GO).

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Für die Durchführung der Gemeindeversammlung wird gestützt auf Art. 4 der Covid-19-Verordnung besondere Lage ein Schutzkonzept erarbeitet. Das Schutzkonzept wird unter www.gemeinde-grindelwald.ch veröffentlicht.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Gemeinderat Grindelwald


Für die Durchführung der Gemeindeversammlung wurde gestützt auf Art. 4 der COVID-19-Verordnung besondere Lage ein Schutzkonzept erarbeitet.