Nachkredit zu gebundenen Ausgaben

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 in Anwendung von Art. 14 der Gemeindeordnung vom 9. Juni 2023 nachfolgende Nachkredite zu gebundenen Ausgaben beschlossen:

0220.3158.01 Unterhalt Software
Im Budget 2025 ist ein Gesamtbetrag von CHF 110’000 eingestellt. Nachkredit: CHF 32’500.
Begründung: Unvorhergesehene Anpassungen an Software, Virusattacke, Umstellung auf M365; Bereinigung veralteter Dubletten in der Gebührenfakturierung.

9300.3621.61 Lastenausgleich neue Aufgabenteilung
Im Budget 2025 ist ein Betrag von CHF 726’000 eingestellt. Nachkredit: CHF 21’450.
Begründung: Höhere Abrechnungssumme als budgetiert infolge gewachsener Bevölkerung.

9300.3622.71 Disparitätenabbau, Ausgleich
Im Budget 2025 ist ein Betrag von CHF 1’980’000. Nachkredit: CHF 175’900.
Begründung: Höhere Abrechnungssumme als budgetiert infolge gewachsener Bevölkerung, höherem HEI-Wert und höherem harmonisiertem Steuerertrag pro Kopf.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von Art. 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung, wonach gebundene Nachkredite zu veröffentlichen sind, wenn der Gesamtkredit die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben übersteigt.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Grindelwald, 2. Februar 2026

Gemeinderat Grindelwald