Nachkredit zu gebundenen Ausgaben
Im Budget 2025 ist auf dem Konto 7301.3130.01 der Betrag von CHF 510’000 eingestellt. Dieser Betrag wird für die Abfallentsorgung im laufenden Jahr nicht ausreichen, da aufgrund einer grössere Abfallmenge sowie unter Berücksichtigung der Teuerung die Kosten höher ausfallen werden.
Der Gemeinderat hat deshalb an der Sitzung vom 13. Mai 2025 in Anwendung von Art. 14 der Gemeindeordnung vom 9. Juni 2023 für die Abfallentsorgung (Sammlung und Weitertransport) im laufenden Jahr zulasten der Spezialfinanzierung Abfall einen Nachkredit für gebundene Ausgaben von CHF 140’000 bewilligt.
Die Ausgaben für die öffentliche Abfallentsorgung gelten als gebunden im Sinne von Art. 101 Gemeindeverordnung des Kantons Bern bzw. Art. 14 Gemeindeordnung. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von Art. 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung, wonach gebundene Nachkredite zu veröffentlichen sind, wenn der Gesamtkredit die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben übersteigt.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Grindelwald, 19. Mai 2025
Gemeinderat Grindelwald