Neue Organisationsverordnung

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.111) wird hier-mit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 eine neue Organisationsverordnung genehmigt hat. Diese Verordnung tritt vorbehältlich aller dagegen erhobener Beschwerden per 1. Februar 2026 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungs-statthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald oder online unter www.gemeinde-grindelwald.ch eingesehen werden.

Öffentliche Informationsveranstaltung
Der Gemeinderat wird an einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur neuen Organisations-verordnung sowie zur erarbeiteten Gemeindestrategie informieren. Alle Interessierten sind herz-lich eingeladen:

Dienstag, 27. Januar 2026, 20.00 Uhr im Kongress-Saal Grindelwald

Grindelwald, 15. Januar 2026

Der Gemeinderat