Öffentliche Mitwirkungsauflage
Öffentliche Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung «Grund-Männlichen-Kleine Scheidegg»; Änderung «Seilbahnen Männlichen-Tschuggen»
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die genannte UeO-Änderung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Zur Einsichtnahme liegen auf:
- Änderung Überbauungsplan 1:7’500, Auschnitte, vom Mai 2025
- Erläuterungsbericht vom Mai 2025
- Vegetationsplan 1:5’000, Ausschnitte, vom Mai 2025
- Übersichtsplan Wald 1:500 / 1:5’000 vom Mai 2025
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. Mai bis 30. Juni 2025, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich untenstehend verfügbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald zu richten.
Grindelwald, 26. Mai 2025
Der Gemeinderat