Protokollauflage
Gestützt auf Art. 61 des Abstimmungs- und Wahlreglements (AWR) Grindelwald liegt das Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2025 ab Montag, 15. Dezember 2025, während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald öffentlich auf.
Gegen das Protokoll kann während der Auflage schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden.
Grindelwald, 8. Dezember 2025
Gemeindeschreiberei Grindelwald







