Protokollgenehmigung
Während der 30-tägigen Auflagefrist sind gegen die Abfassung des Protokolls der Gemeindeversammlung Grindelwald vom 6. Juni 2025 keine Einsprachen beim Gemeinderat eingegangen.
Das Protokoll wurde somit an der Sitzung des Gemeinderates vom 12. August 2025 genehmigt (Art. 61 Abstimmungs- und Wahlreglement der Gemeinde Grindelwald).
Grindelwald, 18. August 2025
Gemeindeschreiberei Grindelwald