Protokollgenehmigung
Während der 30-tägigen Auflagefrist sind gegen die Abfassung des Protokolls der Gemeindeversammlung Grindelwald vom 5. Juni 2026 keine Einsprachen beim Gemeinderat eingegangen.
Das Protokoll wurde somit an der Sitzung des Gemeinderates vom 28. Juli 2026 genehmigt (Art. 61 Abstimmungs- und Wahlreglement der Gemeinde Grindelwald).
Grindelwald, 3. August 2026
Gemeindeschreiberei Grindelwald








