Protokollgenehmigung

Gestützt auf Art. 61 des Abstimmungs- und Wahlreglements (AWR) Grindelwald liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2024 ab Montag, 17. Juni 2024, während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald öffentlich auf.

Gegen das Protokoll kann während der Auflage schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden.

Grindelwald, 10. Juni 2024  

Gemeindeschreiberei Grindelwald