Was ist ein RFO
Führungsorgane
In der Schweiz liegt in den meisten Fällen die Verantwortung für die Bewältigung einer Katastrophe oder Notlage bei den Gemeinden und Kantonen. Der Bund ist nur bei Schadenereignissen von nationalen Ausmassen und in einigen wenigen vordefinierten Fällen (erhöhte Radioaktivität, Notfälle bei Stauanlagen, Epidemien und Tierseuchen; bewaffnete Konflikte) hauptverantwortlich. «Bewältigung» bedeutet dabei immer, Bevölkerung, Tiere und Sachwerten zu schützen und möglichst rasche geordneter Verhältnisse wieder herzustellen.
Innerhalb der kantonalen resp. kommunalen Strukturen ist die Bewältigung ausserordentlicher Lagen Aufgabe der jeweiligen Exekutive. Da die Gemeinde- bzw. Kantonsexekutive im Ereignisfall oft sehr stark durch die von der Normallage abweichenden Abläufe oder durch zusätzliche Aufgaben belastet ist, steht ein Krisenstab, ein sogenanntes Führungsorgan (FO) zur Verfügung. FO existieren im Kanton Bern auf Stufe
Gemeinde bzw. Region | Gemeindeführungsorgan (GFO) / Regionales Führungsorgan (RFO) |
Verwaltungskreis | Verwaltungskreisführungsorgan (VKFO) |
Kanton | Kantonales Führungsorgan (KFO) |
Gemeindeführungsorgane (GFO) bzw. regionale Führungsorgane (RFO)
Im Kanton Bern ist Bevölkerungsschutz, gemäss den obenstehenden Erläuterungen, primär Aufgabe der Gemeinden resp. der jeweiligen Exekutive (Gemeinderat). Für Einsätze bei ausserordentlichen Ereignissen sind – wie bei anderen alltäglichen Schadenfällen – in erster Linie Polizei und Feuerwehr zuständig. Liegt jedoch eine Katastrophe oder Notlage vor, übernimmt der Gemeinderat mit Unterstützung seines Führungsorgans die strategische Führung im Hinblick auf die Bewältigung der Lage. Dabei kann jede Gemeinde selber ein Führungsorgan unterhalten (Gemeindeführungsorgan (GFO)) oder sich zu diesem Zweck mit anderen Gemeinden zusammenschliessen und eine regionales Führungsorgan (RFO) aufbauen.
Das Führungsorgan trifft die personellen, materiellen und organisatorischen Vorbereitungen für die Führung resp. Führungsunterstützung und für den Einsatz der vorhandenen Ressourcen bzw. die Beantragung von weiteren Mitteln. Es erarbeitet, basierend auf der Lagedarstellung, die Entscheidungsgrundlagen für den Gemeinderat und arbeitet dazu eng mit der Einsatzleitung der im Einsatz stehenden Partnerorganisation (operationelle Führung) und dem Regierungsstatthalter, z.B. für die Beantragung von subsidiärer Hilfe zusammen.
Eine bedeutende Rolle kommt den FO auch bei der Gefahrenanalyse und der Risikobeurteilung auf der Grundlage der Vorarbeiten der Gemeinden zu