Schneeräumung und Winterdienst

Abgestellte Fahrzeuge

Die Schneeräumung wird hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Nicht ordnungsgemäss parkierte Motorfahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen behindern die Winterdienstarbeiten. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.

Haftungsfrage

Die Gemeinde und die beauftragten Schneeräumungsunternehmungen lehnen jede Haftung für Schäden ab, die bei den Winterdienstarbeiten (Schneepflügen, Schneefräsen, Salzstreuen etc.) an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen und an deponierten Gegenständen entstehen.
Für Schäden an Schneeräumungsfahrzeugen, verursacht durch unsachgemäss abgestellte Gegenstände, wie Baumaterialien, Holz etc., wird der Eigentümer haftbar gemacht.

Bereitstellung des Hauskehrichts

Die Kehrichtsäcke und -behälter sind erst kurz vor Durchfahrt des Abfuhrwagens bereitzustellen.
Vor der Schneeräumung dürfen keine Kehrichtsäcke ausserhalb der öffentlichen Container bereitgestellt werden.

Ausweichstellen

Ausweichstellen sind keine Parkplätze. Die Ferienwohnungsvermieter werden gebeten, diesen Aufruf den Mieter/innen bekannt zu geben.

Schneeräumung von privaten Liegenschaften

Es ist verboten, nach der Haupträumung der Gemeinde oder durch die beauftragten Unternehmungen, Schnee von Vorplätzen, Terrassen und Zufahrtsstrassen auf die Strasse zu räumen. Solche Ablagerungen werden auf Kosten der Verursacher in einem zweiten Durchgang separat abgeführt und nach Aufwand verrechnet.
Schnee und Eis dürfen nicht in Strassenschächte, Kanäle und öffentliche Gewässer entsorgt werden.

Für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.
Bauverwaltung Grindelwald, 033 854 14 44