Traktanden ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 29. November 2024, 20.15 Uhr, Kongress-Saal Grindelwald

Vor der Gemeindeversammlung findet die Jungbürgerfeier des Jahrgangs 2006 statt.

Traktanden

1.   Finanzwesen
1.1 Budget 2025 und Festsetzung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer; Genehmigung
1.2 Finanzplan und das Investitionsbudget; Orientierung
2. Schulsozialarbeit Lütschinentäler; Einführung per 1. August 2025
3. Reglement über die Spezialfinanzierung Vorfinanzierung Hochbauten des Verwaltungsvermögens
4. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Das Protokoll der Versammlung wird vom 9. Dezember 2024 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Grindelwald, 15. Oktober 2024

Gemeinderat Grindelwald