Traktanden ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 7. Juni 2024, 20.15 Uhr, Kongress-Saal Grindelwald

Traktanden

1.   Finanzwesen
1.1 Jahresrechnung 2023; Genehmigung
1.2 Rechnungsprüfungsorgan; Wahl für die Rechnungsjahre 2024 – 2027
2. Kreditbewilligungen
2.1 Ersatz Hydrantenleitung Schluecht – Rothenegg; Objektkredit CHF 1’017’000
2.2 Ersatz Hydrantenleitung, Instandsetzung Bachsbortweg; Objektkredit
CHF 487’000
3. Abrechnung über Verpflichtungskredite
4. Zusammenschluss ZSO Alpenregion und ZSO Jungfrau; Genehmigung des Reglements Aufgabenübertragung Zivilschutz
5. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Das Protokoll der Versammlung wird vom 17. Juni 2024 während 20 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Werden innert 30 Tagen seit der Versammlung keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 42 GO).

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Grindelwald, 16. April 2024

Gemeinderat Grindelwald