Unselbständig erwerbstätige EU/EFTA-Bürger/innen

Allgemeines
Dieses Merkblatt gilt für Angehörige eines EU-27/EFTA-Staates, die in der Schweiz eine unselbständige Erwerbstätigkeit (im Angestelltenverhältnis) ausüben wollen. Auf Staatsangehörige von Kroatien finden diese Informationen keine Anwendung.

Bewilligungspflicht
Eine Bewilligungspflicht besteht, sofern der Aufenthalt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit länger als drei Monate im Kalenderjahr dauert. Für einen kürzeren Erwerbsaufenthalt gilt eine Meldepflicht. Weitere Informationen zur Meldepflicht unter:
www.sem.admin.ch/content/sem/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/meldeverfahren.html

Vorgehen
Das Gesuch wird anlässlich der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde eingereicht. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 4 Wochen zu rechnen.

Einzureichende Unterlagen
− Passfoto
− Kopie des gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte
− Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung inkl. Angabe von Pensum und Befristung

Alle einzureichenden Unterlagen sind in eine schweizerische Landessprache (deutsch, französisch, italienisch) oder ins Englische übersetzen zu lassen (amtliche Übersetzung).