Verordnung zum Kurtaxenreglement
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 7. März 2023 folgende Verordnung angepasst hat:
Verordnung zum Kurtaxenreglement;
Die neue Verordnung tritt, vorbehältlich dagegen erhobener Beschwerden, ab 1. Januar 2024 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gestützt auf Artikel 65c des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Die neue Verordnung kann auf der Gemeindeverwaltung Grindelwald eingesehen werden.
Grindelwald, 5. April 2023
Der Gemeinderat