Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Strassen und Wegen
Damit alle Verkehrsteilnehmenden sicher unterwegs sind, müssen Bäume, Hecken und Sträucher entlang öffentlicher Strassen, Rad- und Gehwege regelmässig zurückgeschnitten werden. Bitte beachten Sie dabei das gesetzliche Lichtraumprofil über Rad- und Gehwegen mit einer lichten Höhe von mind. 2.50 Metern und bei Fahrbahnen (Strassen) von mind. 4.50 Metern.
Gesetzliche Grundlagen:
– Art. 83 Strassengesetz (SG) vom 4. Juni 2008 (Lichtraumprofil)
– Art. 56 und 57 Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008 (Strassenabstände für Pflanzen und Zäune)
Vor allem bei unübersichtlichen Kreuzungen, Kurven und Einmündungen darf die Sicht nicht beeinträchtigt werden. Bitte achten Sie zudem darauf, dass Strassenlampen, Verkehrsschilder, Strassennamen, Hausnummern und Hydranten jederzeit gut sichtbar und zugänglich bleiben.
Wir bitten die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, ihre Bäume, Sträucher und Hecken bis spätestens zum 10. November 2026 entsprechend zurückzuschneiden.
Herzlichen Dank für Ihre geschätzten Beitrag zur Verkehrssicherheit auf unseren Gemeindestrassen.
Bauverwaltung Grindelwald








