Neue Strassensignalisation

Der Gemeinderat von Grindelwald hat an der Sitzung vom 09. September 2025, in Anwendung der gesetzlichen Vorschriften folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:  

Verbot für Motorwagen und Motorräder mit Zusatz «Mitarbeiter Bahn, Taxi, Hotelbusse sowie mit Bewilligung gestattet»

Bahnhofareal Grindelwald

Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG, BSG 155.21), innert 30 Tagen nach Publikation, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.

Die Zustimmungsverfügung der Bau und Verkehrsdirektion, Oberingenieurkreis 1, Schorenstr. 39, 3645 Gwatt (Thun), wurde der Gemeinde Grindelwald zugesendet. 

Die Verkehrsmassnahme tritt mit der Vornahme der Signalisation in Kraft.

Gemeinderat Grindelwald