Abstellen laufende Brunnen
Informationen und Weisungen zum sorgfältigen Wasserverbrauch in der Gemeinde Grindelwald.
Gemäss dem Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Grindelwald gilt: Alle am Gemeindenetz angeschlossenen Brunnen wie Tränkebrunnen, Zierbrunnen, Weiher, Biotope, freistehende Zapfstellen etc. müssen in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März abgestellt werden (gemäss Art. 12 Abs. 4, Wasserversorgungsreglement). Dasselbe gilt auch bei ungenutzten landwirtschaftlichen Gebäuden. Die Anschlussleitungen und die oben erwähnten Anlagen, Brunnen, usw. müssen frostsicher, abstell- und entleerbar installiert sein. Anlagen, Brunnen, usw. welche diese Anforderungen nicht erfüllen können, müssen umgehend geändert werden.
Das dauernde Laufenlassen von Wasser gegen das Einfrieren, sogenannte Frostläufe, sind nicht gestattet und werden seitens der Einwohnergemeinde geahndet.
Die Wasserversorgung wird ab dem 8. Dezember 2025 das ganze Versorgungsgebiet kontrollieren. Gemäss Art. 46 Abs. 1 des Wasserversorgungsreglement werden Widerhandlungen mit einer Busse von bis zu CHF 5‘000.00 bestraft.
Die Bevölkerung ist grundsätzlich angehalten, mit unserem guten Trinkwasser sorgfältig umzugehen.
Für den sorgfältigen Umgang mit dem Trinkwasser und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen dankt Ihnen die Wasserversorgung Grindelwald bestens.
Wasserversorgung Grindelwald







