Neues Funktionendiagramm

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 13. Januar 2026 das neue Funktionendiagramm (Verordnung) genehmigt hat. Diese Verordnung tritt vorbehältlich aller dagegen erhobener Beschwerden per 1. Februar 2026 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungs-statthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald oder online unter www.gemeinde-grindelwald.ch eingesehen werden.

Grindelwald, 15. Januar 2026

Der Gemeinderat