Ersatzwahl Gemeinderat
Infolge Demission eines Mitglieds des Gemeinderats per 30. September 2026 wird gestützt auf Artikel 43 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Grindelwald vom 09.06.2023 für den Rest der Amtsdauer auf Sonntag, 14. Juni 2026 eine Ersatzwahl an der Urne angeordnet.
Zu wählen ist
ein Mitglied für den Gemeinderat
Die Vorschläge für diese Ersatzwahl sind gemäss Artikel 28 Absatz 2 des Abstimmungs- und Wahl-reglements von mindestens 20 Stimmberechtigten unterzeichnet bis Freitag, 1. Mai 2026, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Wohnadresse und Unterschrift des Vorgeschlagenen enthalten. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.
Im weiteren gelten die Bestimmungen des gültigen Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Grindelwald.
Leerformulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Website der Gemeinde www.gemeinde-grindelwald.ch heruntergeladen werden.
Grindelwald, 30. März 2026 Der Gemeinderat
Formular für Wahlvorschläge kann hier bezogen werden:








