Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Grindelwald hat am 11. Februar 2025 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung eines Objektkredits in der Höhe von 250’000 Franken für den Ersatz der Steuerung der Schlammentwässerung und der Flockmittelaufbereitung in der ARA Grindelwald.
- Genehmigung eines Objektkredits in der Höhe von 115’000 Franken für den Ersatz der Hydrantenleitung vom Hydrant Nr. 103, Nirggenstrasse, bis zum Hydrant Nr. 160, Hellbachweg.
Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung (GO)
100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.
Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (20. Februar 2025). Diese Frist endet somit am Montag, 24. März 2025.
Gemeinderat Grindelwald