Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Grindelwald hat im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnung 2025 am 7. April 2026 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgende Nachkredite beschlossen:
Kt. 6155.3610.01 Baurechtzins Parkplätze CHF 78’042.17
Begründung: Dieser Posten ist seit Jahren zu tief budgetiert. Im Budget 2026 wurde dies angepasst.
Kt. 7301.3130.02 Grünabfuhr CHF 17’550.50
Begründung: Es fiel mehr Grüngut an, als im Budget vorgesehen war. Im Budget 2026 wurde dies bereits berücksichtigt.
Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung (GO)
100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.
Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (30. April 2026). Diese Frist endet somit am Montag, 1. Juni 2026.
Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung auf.
Grindelwald, 7. April 2026 Gemeinderat Grindelwald








