Öffentliche Planauflage

Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schulhaus Bussalp»

Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schulhaus Bussalp» zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. Juli 2026 bis 10. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich oben aufgeführt.

Einsprachen und Rechtswahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Grindelwald einzureichen.
Grindelwald, 6. Juli 2026

Der Gemeinderat