Nachkredit zu gebundenen Ausgaben
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 25. August 2026 in Anwendung von Art. 14 der Gemeindeordnung vom 9. Juni 2023 nachfolgenden Nachkredit zu gebundenen Ausgaben beschlossen:
6150.3141.11 Elementarschaden
In diesem Sommer wurde das Gemeindegebiet Grindelwald von drei Starkregen- und Hagelereignissen betroffen. Die Ereignisse vom 26. Juni, 1. Juli und 1. August 2026 haben hohe Schäden an Infrastrukturen wie Brücken, Wegen und Strassen verursacht. Unmittelbar nach den Ereignissen wurden Sofortmassnahmen zur Wiederherstellung umgesetzt. Der Gemeinderat genehmigt einen gebundenen Nachkredit von CHF 413’000.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von Art. 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung, wonach gebundene Nachkredite zu veröffentlichen sind, wenn der Gesamtkredit die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben übersteigt.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Grindelwald, 25. August 2026
Gemeinderat Grindelwald








