Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Grindelwald hat am 15. September 2026 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgende Beschlüsse gefasst:
Ersatz Kommunaltransporter Aebi VT; Verpflichtungskredit CHF 230’000
Das bestehende Fahrzeug vom Werkhof, der Aebi VT450, hat erheblichen Unterhaltsbedarf und soll ersetzt werden. Das bestehende Fahrzeug wird in Zahlung gegeben. Der Gemeinderat hat einen Verpflichtungskredit von CHF 230’000 zum Ersatz vom Kommunaltransporter genehmigt.
Transportdienstleistungen kommunale Abfallbewirtschaftung; Verpflichtungskredit CHF 355’000
Der Weitertransport der Wertstoffmulden ab Entsorgungshof Tschingeley wurde neu ausgeschrieben. Die Submission umfasste den Weitertransport der Fraktionen Papier, Karton, Grüngut, Glas und zusätzlich auch die Schlammmulden der ARA.
Künftig wird der Erlös aus den Wertstoffen Papier und Karton nicht mehr an das Transportunternehmen fliessen. Neu bestimmt die Gemeinde den Verwerter und erhält auch den Erlös daraus, resp. trägt die Abnahmegebühren, sofern diese anfallen. Der Gemeinderat genehmigte einen mehrjährigen Verpflichtungskredit von CHF 355’000 für die Periode 04.2027 – 03.2032. Jährliche Kosten CHF 71’000.
Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung (GO)
100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.
Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (24. September 2026). Diese Frist endet somit am Montag, 26. Oktober 2026.
Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung auf.
Grindelwald, 15. September 2026
Gemeinderat Grindelwald








