Feuerwehr Grindelwald / Lütschental

AUFGEBOT / AUSHEBUNG 2026

Personen mit Jahrgang 2006 sowie ältere Personen, welche im Jahr 2026 zugezogen sind,
werden gestützt auf Art. 2 und 4 des Feuerwehr-Reglementes zur Aushebung aufgeboten:

Datum: Mittwoch, 04. November 2026
Zeit: 20.00 Uhr
Ort: Feuerwehrmagazin Hellbach

Alle in der Gemeinde wohnhaften Personen zwischen dem 21. und dem 50. Altersjahr werden der
Feuerwehrpflicht unterstellt. Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung
„C-Ausweis“ werden hinsichtlich der Feuerwehrpflicht den Schweizerbürgerinnen und -bürger
gleichgestellt. Niemand hat darauf Anspruch, in die Feuerwehrdienste eingeteilt zu werden.

Der Fachausschuss Feuerwehr bestimmt, ob Pflichtige aktiven Feuerwehrdienst zu leisten oder eine Ersatzabgabe zu bezahlen haben. Bei diesem Entscheid sind die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie persönliche und berufliche Verhältnisse (Alter, Arbeits- und Wohnort der Pflichtigen) zu
berücksichtigen.

An- und Abmeldungen sind schriftlich beim Sekretariat Feuerwehr, Katrin Balmer,
Sulzweg 16, 3818 Grindelwald bis am 03. November 2026 einzureichen. Personen, welche keinen
Fragebogen erhalten haben, jedoch gerne aktiv Feuerwehrdienst leisten möchten, melden sich
telefonisch oder schriftlich ebenfalls bis am 03. November 2026 beim Kommandanten,
Hans von Allmen (079 482 09 46).

Unentschuldigtes Fernbleiben von der Aushebung wird mit einer Busse von CHF 80.00 belegt
(Ziff. 22, 3 Anhang Feuerwehr-Reglement).

Kommando Feuerwehr
Grindelwald / Lütschental