Abstellen laufende Brunnen
Informationen und Weisungen zum sorgfältigen Wasserverbrauch in der Gemeinde Grindelwald
Gemäss dem Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Grindelwald gilt: Alle am Gemeindenetz angeschlossenen Brunnen wie Tränkebrunnen, Zierbrunnen, Weiher, Biotope, frei-stehende Zapfstellen, etc. müssen in der Zeit vom 01. Dezember bis 31. März abgestellt werden (gemäss Art. 12 Abs. 4, Wasserversorgungsreglement). Dasselbe gilt auch bei ungenutzten landwirtschaftlichen Gebäuden. Die Wasserhauszuleitungen und die oben erwähnten angeschlossenen Brunnen etc. müssen frostsicher und die sanitären Anlagen, wo nötig, abstell- und entleerbar installiert sein. Bestehende Anlagen, die diese Forderungen nicht erfüllen, müssen umgehend umgebaut werden.
Das dauernde Laufenlassen von Wasser gegen das Einfrieren, sogenannte Frostläufe, sind verboten und werden seitens der Einwohnergemeinde geahndet.
Die Wasserversorgung wird ab dem 2. Dezember 2024 das ganze Versorgungsgebiet kontrollieren. Gemäss Art. 46 Abs. 1 des Wasserversorgungsreglements werden Widerhandlungen mit einer Busse von bis zu Fr. 5’000.– bestraft. Die Bevölkerung ist grundsätzlich angehalten, mit unserem guten Trinkwasser sorgfältig umzugehen.
Für den sorgfältigen Umgang mit dem Trinkwasser und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen dankt Ihnen die Wasserversorgung Grindelwald bestens.
Wasserversorgung Grindelwald