Änderung Anhang zum Feuerwehrreglement
In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.111) wird hier-mit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 die Änderung des Anhangs zum Feuerwehrreglement beschlossen hat. Diese Änderung tritt vorbehältlich aller dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Das Feuerwehrreglement mit Anhang kann bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald oder online unter www.gemeinde-grindelwald.ch eingesehen werden.
Grindelwald, 31. Dezember 2025
Der Gemeinderat







