Änderung Gebührentarif

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 15. November 2022 die folgende Verordnung angepasst hat:

Gebührentarif: Änderung Anhang I zum Gebührentarif vom 1. Januar 2016 – Tarifliste Bereich Sicherheit) Parkplatz Bodmi, Anpassung Gebühr auf Tarif 1

Die Änderung tritt, vorbehältlich dagegen erhobener Beschwerden, ab 1. Januar 2023 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gestützt auf Artikel 65c des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.

Der Gebührentarif kann auf der Gemeindeverwaltung Grindelwald eingesehen werden oder steht unter folgendem Link zum Download bereit:

http://www.gemeinde-grindelwald/verwaltung/reglemente/

Grindelwald, 15. November 2022

Der Gemeinderat