Änderung Gebührenverordnung (Abwasser)

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2022 die folgende Verordnung angepasst hat:

Gebührenverordnung (Abwasser)

Art. 2 – Jährlich wiederkehrende Grundgebühr und Regenabwassergebühr

Die Grundgebühr bzw. der Zuschlag für die Einleitung von Regenabwasser beträgt CHF 65.00 (vorher CHF 68.00).

Art. 3 – Jährlich wiederkehrende Verbrauchsgebühr

1 Die Verbrauchsgebühr pro BW beträgt CHF 8.00 (vorher CHF 10.00).

2 Die Verbrauchsgebühr beträgt CHF 0.17 (vorher CHF 0.21) pro m3 Wasserverbrauch.

Die Änderung tritt, vorbehältlich dagegen erhobener Beschwerden, ab 1. Januar 2023 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gestützt auf Artikel 65c des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.

Die Gebührenverordnung (Abwasser) kann auf der Gemeindeverwaltung Grindelwald eingesehen werden oder steht unter folgendem Link zum Download bereit:

http://www.gemeinde-grindelwald/verwaltung/reglemente/

Grindelwald, 14. Oktober 2022

Der Gemeinderat