Gemeindeversammlung, 6. Juni 2025
Veranstaltungsdatum: 6. Juni 2025 / 20:15 Uhr
Ordentliche Gemeindeversammlung im Kongress-Saal Grindelwald
Traktanden
- Finanzwesen
1.1. Jahresrechnung 2024; Genehmigung - Abrechnung über Verpflichtungskredite; Kenntnisnahme
- Planungswesen
3.1 Überbauungsordnung «Areal Hotel Alfa» mit Zonenplanänderung
3.2 Überbauungsordnung «Langlaufloipen Lütschine» mit Änderung Zonenplan Landschaft - Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeinde-verwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Zum Teil werden die Unterlagen auch ab diesem Zeitpunkt auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet.
Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa zwei Wochen vor der Versammlung an alle Haushaltungen zugestellt.
Das Protokoll der Versammlung wird vom 16. Juni 2025 während 30 Tagen auf der Gemeinde-verwaltung öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Grindelwald, 8. April 2025, Gemeinderat Grindelwald