8. Januar 2026
Änderung Anhang zum Feuerwehrreglement
In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.111) wird hier-mit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 die Änderung des Anhangs zum Feuerwehrreglement beschlossen hat. Diese Änderung tritt vorbehältlich aller dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft. RechtsmittelbelehrungGegen den Beschluss des […]