Anhang zum Feuerwehrreglement, Anpassung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 17. Januar 2023 folgenden Erlass angepasst hat:
Anhang zum Feuerwehrreglement
Dieser tritt, vorbehältlich dagegen erhobener Beschwerden, ab 1. Januar 2023 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gestützt auf Artikel 65c des Gesetzes über die
Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Das angepasste Feuerwehrreglement kann auf der Gemeindeverwaltung Grindelwald eingesehen werden.
Grindelwald, 30. Januar 2023
Der Gemeinderat