Abmeldung für ausländische Staatsangehörige
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Grindelwald in eine andere Gemeinde oder ins Ausland melden Sie sich persönlich mit Ihrem Ausländerausweis am Schalter der Einwohnerkontrolle ab.
Abmeldungen innerhalb der Schweiz können auch online über den untenstehenden Link eUmzugCH erfolgen. Wer sich bei der neuen Gemeinde online (via eUmzugCH) anmelden kann, benötigt keine Abmeldebestätigung. Ansonsten kann diese bei uns für die persönliche Wiederanmeldung in der neuen Gemeinde, kostenlos bestellt werden.

Die Abmeldung kann frühestens 3 Wochen vor und bis spätestens am Tag des Wegzugs bei den Einwohnerdiensten Grindelwald gemeldet werden. Findet ein Wegzug ins Ausland statt, muss die Auslandadresse angegeben werden. Personen mit Niederlassungsbewilligung C müssen zusätzlich eine Vertreteradresse in der Schweiz angeben. Eine allfälliges Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung muss vor der Ausreise bei der Fremdenkontrolle Grindelwald beantragt werden.