Abmeldung für Schweizer Bürger
Abmeldungen innerhalb der Schweiz
Können online über den untenstehenden Link eUmzugCH erfolgen. Den Heimatschein, sofern Sie ihn bei uns hinterlegt haben, senden wir Ihnen per Post an die neue Adresse.

Abmeldung ins Ausland
Melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle ab. Ihr Heimatschein, sofern Sie ihn bei uns hinterlegt haben, wird Ihnen ausgehändigt. Für die Abmeldung benötigen Sie zusätzlich eine Vertreteradresse in der Schweiz.
Kurzer Auslandaufenthalt (weniger als 1 Jahr)
Auslandaufenthalt mit Rückkehr nach Grindelwald: Es erfolgt keine definitive Abmeldung. Die Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz ist jedoch dringend gewünscht. Nach der Rückkehr genügt eine telefonische Meldung.
Abmeldung Wochenaufenthalter
Wochenaufenthalter können sich persönlich am Schalter, per E-Mail an einwohnerkontrolle@gemeinde-grindelwald.ch oder per Telefon 033 854 14 14 abmelden.