Anmeldung zum Wochenaufenthalt

Damit wir Sie in unser Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online anmelden. Dazu benötigen Sie einen gültigen Heimatausweis.

Der Heimatausweis wird von der Einwohnerkontrolle der zivil- und steuerrechtlichen Wohnsitzgemeinde ausgestellt. Der Ausweis ist in der Regel befristet und kann um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.

Wochenaufenthalt bedeutet, dass Sie in Grindelwald wohnen, an Ihren arbeitsfreien Tagen jedoch regelmässig in Ihre Wohnsitzgemeinde zurückkehren. Zur Abklärung des steuerrechtlichen Wohnsitzes kann Ihnen die Steuerverwaltung nach der Anmeldung einen entsprechenden Fragebogen zusenden.

Für die Anmeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Heimatausweis im Original / Interimsausweis im Original
  • Kopie Mietvertrag
  • Kopie Personalausweis / Pass bei ausländischen Staatsangehörigen
  • Kopie Arbeitsvertrag bei ausländischen Staatangehörigen
  • Kopie Bewilligung bei ausländischen Staatsangehörigen
  • CHF. 20.00 in Bar für die Anmeldegebühren

Ihren Heimatausweis werden wir bei uns aufbewahren. Im Gegenzug erhalten Sie von uns einen Aufenthaltsausweis. Diesen müssen Sie sorgfältig aufbewahren. Bei einem späteren Wegzug müssen Sie uns den Aufenthaltsausweis zurückgeben.

Die Anmeldegebühr beträgt CHF. 20.00.

Bei Nichteinreichung der Unterlagen wird keine Anmeldung vorgenommen!


Anmeldung zum Wochenaufenthalt

  • Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig (CHF. 20.00).
  • Angaben

    Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.
  • (13-stellig im Format 000.0000.0000.00)
  • Tagsüber erreichbar
  • Angaben Zuzug

  • Wohnverhältnisse in Grindelwald

  • Abgaben zu Beruf / Arbeitgeber

  • Voraussichtliche Aufenthaltsdauer