Anmeldung für die Durchführung der Einkommensteilung im Scheidungsfall bei der AHV

Die Anmeldung kann bei derjenigen Ausgleichskasse eingereicht werden, bei der Sie aktuell Ihre AHV-Beiträge entrichten oder die ein individuelles Konto für Sie führt. Für die Durchführung der Einkommensteilung im Scheidungsfall oder bei Auflösung der eingetragenen Partnerschaft braucht es keine zusätzliche Anmeldung Ihrer Ex-Partnerin oder Ihres Ex-Partners.

Anmeldung für die Durchführung der Einkommensteilung im Scheidungsfall bei der AHV