Beglaubigung von Unterschriften / Dokumenten

Beglaubigungen von Unterschriften müssen im Kanton Bern durch einen Notar ausgeführt werden.

Für die Beglaubigung von Unterschriften von Privatpersonen ist im Kanton Bern einzig der Notar zuständig. Die bernischen Gemeinden sind gemäss der bernischen Notariatsverordnung nicht dazu berechtigt.