Betreuungsgutscheine für Kita

Die Gemeinde Grindelwald bewilligt auf Antrag seit dem 1. August 2020 Betreuungsgutscheine an Personen mit Wohnsitz in Grindelwald. Für den Bezug berechtigt sind Personen, welche folgende Punkte kumulativ erfüllen:
1. Ihnen wurde ein Betreuungsplatz für Ihr Kind in einer Kita oder Tagesfamilie zugesichert, welche Betreuungsgutscheine entgegen nimmt.
2. Das Familieneinkommen lag im Vorjahr unter CHF 160’000.00
3. Sie haben Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung. Das heisst, ab einem Arbeitspensum von 120% bei Paaren oder 20% bei Alleinerziehenden. Aus- und Weiterbildungen, qualifizierende Integrations- und Beschäftigungsprogramme sowie gesundheitliche Gründe werden ebenfall berücksichtigt. (Vollständige Auflistung in der Informationsbroschüre)
4. Das Kontingent der Gemeinde Grindelwald ist noch nicht ausgeschöpft.

Die Höhe der Betreuungsgutscheine wird anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vorjahres, der Familiengrösse und dem anspruchsberechtigten Betreuungspensum berechnet. Um den allfälligen Beitrag an Ihre Kinderbetreuung zu erfahren, können Sie das Formular zur Beantragung von Betreuungsgutscheinen auf www.kibon.ch ausfüllen.

Die Betreuungsgutscheine werden Ihnen nicht ausbezahlt, sondern direkt an der Rechnung zur Kinderbetreuung abgezogen.

Die häufigsten Fragen werden in der nachfolgenden Informationsbroschüre der Gemeinde Grindelwald beantwortet.

Das Portal für Eltern zur Beantragung von Betreuungsgutscheinen: Anmeldung kiBon

Das Formular zur Beantragung von Betreuungsgutscheinen können Sie direkt auf www.kibon.ch ausfüllen oder auf der Gemeindeverwaltung Grindelwald abholen und in Papierform bei uns einreichen.