Drohnenfliegen in der Region

Möchten Sie eine Drohne fliegen lassen? Das dürfen Sie ohne Bewilligung, wenn das Modell leichter als 30 Kilogramm ist. Ein paar Vorschriften müssen Sie beachten.

Was Sie beim Drohnenfliegen beachten müssen

 Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ein Merkblatt: Merkblatt BAZL und Flyer.

 Das Wichtigste:

  • Sie brauchen eine Haftpflichtversicherung, wenn Ihre Drohne schwerer ist als 500 Gramm. 
  • Gemeinden und Kantone haben teilweise zusätzliche Vorschriften.
  • Luftaufnahmen sind zulässig. Beachten Sie dabei aber die Vorschriften zum Schutz von militärischen Anlagen und zum Schutz der Privatsphäre.
  • Für Drohnen und Flugmodell bis zu 30 Kilogramm braucht es keine Bewilligung des BAZL, solange Sie stets direkten Sichtkontakt zur Drohne haben und nicht näher als 100m an eine Menschenansammlung heran fliegen (mehr als 24 eng beieinander stehende Personen).

Die Drohnenkarte vom Bundesamt für zivile Luftfahrt finden Sie hier.