Einheimischenausweis

Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli

Wozu dient der Ausweis?
Verschiedene Bergbahnen und weitere Anbieterinnen und Anbieter gewähren der einheimischen Bevölkerung ermässigte Einzelbilette, Sportpässe, Eintritte oder andere Vergünstigungen. Voraussetzung dafür ist die Vorwei­sung eines gültigen, persönlichen Einheimischenausweises.

Voraussetzung für den Bezug des Ausweises
Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person in Grindelwald niedergelassen ist. Für Kinder bis zum vollendeten 6. Altersjahr ist die Ausgabe eines Einheimischenausweises nur in begründeten Ausnahmefällen vorgesehen.

Wichtig: Bei einer Erst- oder Neuausgabe ist immer ein aktuelles Passfoto nötig. Passfotos aus alten Ausweisen werden nicht wiederverwendet.

Gültigkeit
Der Ausweis ist ab dem Ausstelldatum ein Jahr gültig. Der Wohnsitz muss jährlich auf dem Ausweis durch die Wohnsitzgemeinde bestätigt werden. Personen, die in Grindelwald mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (L) angemeldet sind, wird der Ausweis für die Gültigkeitsdauer der Bewilligung ausgestellt oder verlängert.

Preis: CHF 10.00 (für Kinder bis zum vollendeten 15. Altersjahr kostenlos)
jährliche Verlängerung kostenlos