Erben – Schulden / Ausschlagung

Verantwortlich Soziales und Siegelungswesen

Ist ein Nachlass überschuldet, haben die Erben zu prüfen, ob sie den Nachlass ausschlagen wollen, damit sie für die Schulden des Erblassers, der Erblasserin nicht aufkommen müssen. Eine Erbschaft kann innert drei Monaten seit Kenntnisnahme des Todesfalls beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli ausgeschlagen werden (Formular).

Zwingend muss dabei berücksichtigt werden, dass die Erben sich vorgängig nicht in die Erbschaft einmischen, d.h. z.B. dass keine Rechnungen mehr bezahlt werden (Vermeidung von Gläubigerbevorzugung) oder auch keine Vermögenswerte an sich genommen werden dürfen usw.