Freiwillige (präventive) Sozialberatung

Link⁄Formular Sozialhilfegesetz des Kantons Bern
Verantwortlich Sozialdienst Interlaken

Aufgabe der freiwilligen Sozialberatung
Der Sozialdienst berät und begleitet Sie auf Ihren Wunsch auch denn, wenn Sie nicht auf finanzielle Hilfe angewiesen sind. Die Beratung wird in der Regel auf der Grundlage einer individuellen Vereinbarung mit Ihnen erbracht.

Ziele der freiwilligen Sozialberatung
In der freiwilligen Sozialberatung werden Sie bei der selbständigen Lösung ihrer individuellen Probleme beraten (Hilfe zur Selbsthilfe). Damit soll auch weiterreichenden Folgen vorgebeugt werden (Prävention).

Grundlagen der freiwilligen Sozialberatung
Die Sozialdienste haben im Rahmen des kantonalen Sozialhilfegesetzes (SHG) auch den expliziten Auftrag, Sozialberatung und praktische Begleitung zu leisten.

Sozialberatung beantragen
Sie können sich per persönlich, telefonisch oder per Mail beim Sozialdienst melden, wenn Sie sich freiwillig beraten lassen möchten. Nach einer ersten summarischen Abklärung Ihres Beratungsbedarfs werden Sie entweder zu einer anderen, besser geeigneten Fachstelle weitergewiesen oder Sie erhalten eine/n Sozialarbeiter/in des Sozialdienstes zugeteilt, welche/r die Beratung mit Ihnen individuell plant, vereinbart und durchführt.