Fundbüro

Der Bereich Sicherheit führt das Fundbüro für die Gemeinde Grindelwald. Wir bitten Sie gefundene Gegenstände und Bargeld am Schalter der Einwohnerkontrolle abzugeben. Ausserhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Kantonspolizei.

Gemäss Art. 721 ZGB werden aufgefundene Gegenstände mindestens ein Jahr aufbewahrt. Die Praxis der Gemeinde Grindelwald ist, dass die Aufbewahrung für zwei Jahre gilt. Danach werden die gefundenen Sachen der Finderin oder dem Finder überlassen, falls sie Interesse daran haben. Andernfalls wird über die Gegenstände verfügt.

Verlorene Gegenstände

Falls Sie einen Gegenstand vermissen, können Sie telefonisch, per E-Mail oder direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle nachfragen, ob dieser abgegeben wurde. Bitte den Gegenstand, Zeitpunkt und Ort des Verlustes in der E-Mail möglichst genau angeben respektive beschreiben.

Sie haben im Zug, Gondel oder am Bahnhof einen Gegenstand verloren?  Bitte wenden Sie sich an die Fundzentrale SBB.