Handlungsfähigkeitszeugnis

Dieses Zeugnis wird oft für den Abschluss eines wichtigen Vertrages (Geschäftseröffnung, Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft, etc.) oder im Verkehr mit Banken und Behörden verlangt. Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt, dass eine Person mündig und urteilsfähig ist.

Zuständig ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Vorgehen
Sie reichen ein Gesuch bei der örtlich zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ein:

  • Persönlich am Schalter (gültigen Ausweis mitnehmen)
  • Schriftlich per Post oder E-Mail (Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes beilegen)

Für die Gemeinde Grindelwald zuständig:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberland Ost
Schloss 9, 3800 Interlaken
031 635 22 25 | info.kesb-oo@jgk.be.ch

Merkblatt Handlungsfähigkeitszeugnisse KESB (PDF)

Informationen zum Handlungsfähigkeitszeugnis finden Sie auch auf der Website der KESB.