Hundehaltung
Registrierung als Hundehalterin oder Hundehalter
- Melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle und teilen Sie mit, dass Sie neu Hundehalter/-in sind.
- Die Gemeinde registriert Sie in der Datenbank AMICUS und händigt Ihnen das Personenstammblatt aus.
- Im Anschluss erhalten Sie Ihr AMICUS-Login per Post oder Mail zugestellt.
Allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie Tod des Hundes) sind der Einwohnerkontrolle zu melden.
Mikrochip für Hunde
Gestützt auf Art. 16 der Tierseuchenverordnung des Bundes (SR 916.401) müssen alle Hunde in der Schweiz mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert sein. Der Chip wird durch einen Tierarzt eingesetzt. Der Tierarzt meldet die Angaben des Tieres an die Amicus-Hundedatenbank (Identitas AG, Stauffacherstrasse 130A, 3014 Bern).
Die Hundetaxe für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund beträgt CHF 100.00 pro Kalenderjahr, sofern der Hund am Stichtag 1. August älter als 6 Monate ist. Die Rechnung erhalten Sie in der Regel im August. Spezielle Regelungen gelten für Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung sowie Polizei-, Lawinen-, Sanitäts-, Militär- und Therapiehunde.
Das Nichtbeachten der Meldepflicht wird gemäss Hundegesetz mit einer Busse geahndet.
Weiterführende Informationen:
Tierschutzverordnung (TSchV) | Bundesamt für Veterinärwesen | Tierdatenbank AMICUS
Ist Ihnen ein Tier zugelaufen, haben Sie ein Tier gefunden oder vermissen Sie ein Tier? Dann melden Sie sich am besten bei der Meldestelle für Findeltiere im Kanton Bern.
Gestützt auf Ihre nachfolgende Meldung registriert die Einwohnerkontrolle Ihren Hund und stellt Ihnen die Hundetaxe in Rechnung. Sie erhalten in der Folge jährlich die Rechnung hierfür. Hundemarken werden keine abgegeben.