Kinder- und Erwachsenenschutz KESB
Link⁄Formular Informationen zum Kindesschutz
Verantwortlich Sozialdienst Interlaken
Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nehmen die Aufgaben auf dem Gebiet des Kinder- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB), das Sterilisationsgesetz und das Gesetz über den Kinder- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind.
Nach einer Gefährdungsmeldung beauftragt die Kindes und Erwachsenenschutzbehörde KESB den Sozialdienst mit der Abklärung des Sachverhalts. Falls die KESB eine Beistandschaft errichtet, führt der Sozialdienst dieses Mandat im Auftrag der KESB aus. Der Sozialdienst ist aber auch mit der Aufsicht über die Pflegekinderverhältnisse beauftragt. Unverheiratete Eltern werden in der Ausarbeitung einer Sorgevereinbarung und nach Abklärungsaufträge begleitet.