Mieterwechsel – Formular für Vermietende
Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gegenüber den Einwohnerdiensten verpflichtet, die ein- und ausziehenden Mieterinnen, Mieter und Untermieterinnen und Untermieter innerhalb von 14 Tagen zu melden sowie auf Anfrage darüber Auskunft zu geben, wer ihre Mietobjekte bewohnt. Die Meldungen umfassen Name, Vorname, Adresse und das effektive Ein- und Auszugsdatum.